Das Jugendschutzgesetz enthält grundsätzlich keine verbindlichen “Ausgehzeiten” für Kinder und Jugendliche. Vielmehr sieht es Zeitgrenzen für ganz bestimmte Orte vor. Unter 16jährige dürfen Tanzveranstaltungen wie z.B Kitz eigentlich nicht besuchen. Ausnahmeregelungen gelten für Tanzveranstaltungen, die von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe veranstaltet werden, der Brauchstumspflege oder der künstlerischen Brauchstumspflege dienen. Wir, der Tanzverein Kitz, stufen Tanzen definitiv als Brauchtum ein. An diesen Veranstaltungen dürfen auch unter 14jährige Kinder bis 22.00 Uhr und Jugendliche unter 16 Jahren bis 24.00 Uhr ohne Begleitung teilnehmen.